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Bild 1: Oberschwingungsspektrum (Quelle: Fachhochschule Bingen)

Die DIN EN 61000-3-2 legt Grenzwerte für Oberschwingungsströme von Geräten mit einem Nennstrom kleiner gleich 16 A je Außenleiter fest. Die Störaussendungsgrenzwerte für ungeradzahlige Oberschwingungsströme für die Geräteklasse A nach DIN EN 61000-3-2 sind in Bild 1 dargestellt. Das erste Elektrofahrzeug wird einphasig mit einem Ladestrom von 14,7 A, das zweite mit einem Strom von 13,5 A an einer Schutzkontakt-Steckdose geladen (Bild 2). Der Oberschwingungsanteil im Stromverlauf von E-Mobil-02 entsteht durch die ungefilterte Gleichrichtung der Einphasen-Wechselspannung. Bild 1 stellt das Oberschwingungsspektrum der gemessenen Stromharmonischen von E-Mobil-02 im Vergleich zu den Störaussendungsgrenzwerten nach DIN EN 61000-3-2 dar. Die gemessenen Oberschwingungspegel liegen deutlich über den Grenzwerten. Wird der Eingangsstrom von Geräten größer als 16 A, jedoch kleiner gleich 75 A, so sind die Störaussendungsgrenzwerte für den Anschluss an das Niederspannungsnetz in der DIN EN 61000-3-12 genormt. Diese Norm ist jedoch nur für einzelne Verbraucher gültig. Um alle in einer Anlage relevanten Oberschwingungserzeuger bezüglich der am gemeinsamen Netzanschlusspunkt zu erwartenden Emissionen zusammenfassen zu können, werden die Fahrzeuge neben der Bewertung von Strömen nach der genannten Norm zusätzlich nach den VDN-Technischen Regeln beurteilt. Mit der Standardisierung auf den sogenannten Typ-2-Stecker als gemeinsamen Ladestecker für mehrphasige Ladegeräte wurde die Steckerfrage für E-Fahrzeuge und somit eine wichtige Frage zur Ladeinfrastruktur geklärt.

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