Abbildung der Grafik

Bild 1: Grafik (Quelle: Werma)

Im Rahmen einer Risikoanalyse muss der Konstrukteur nach der neuen Richtlinie in einem iterativen Verfahren ermitteln, ob Sicherheitsrisiken an der geplanten Maschine bestehen. Sind Risiken an der Maschine gegeben, muss er dagegen Vorkehrungen schaffen.

Sicherheitsrelevanz bei Signalgeräten

Auch Signalgeräte können Teil einer solchen Sicherheitsvorkehrung sein und vor einer unmittelbaren Gefahr informieren. Zum Beispiel kann ein akustischer Summton einen Maschinenbediener rechtzeitig warnen, bevor ein Gewicht wegen ausfallenden Vakuums auf ihn herabstürzt. In solch einem Fall ist das Signalgerät sicherheitsrelevant.
Daneben gibt es aber auch nicht sicherheitsrelevante Signalgeräte, zum Beispiel für rein informative Signalanwendungen. Dies können unter anderem Signallampen oder Hupen sein, die Personen darüber in Kenntnis setzt, ob ein Lager leer oder ein Prozess beendet ist. Entsprechend untergliedert Werma seine Signalgeräte für sicherheitsrelevante und nicht sicherheitsrelevante Anwendungen. Dabei müssen Signalgeräte, die keine Sicherheitsfunktion erfüllen, sprich, nicht sicherheitsrelevant sind, nicht in die Risikoanalyse einbezogen werden. Der Hersteller weist darauf hin, dass sich all seine Signalgeräte gemäß der neuen europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinensignalisierung eignen. Insgesamt wird das Portfolio nach den drei Einsatzbereichen sicherheitsrelevante, nicht sicherheitsrelevante und hygienisch einwandfreie Signalgeräte untergliedert.

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