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Bild 1: Grafik 1 (Quelle: EMEA)

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 berücksichtigt die schnelle Zunahme der installierten Leistung von Erzeugungsanlagen, die in das Niederspannungsnetz einspeisen; sie „erfordert neuartige Lösungen an der Schnittstelle von elektrischer Anlage und Netz“. Ziel der die Regel erarbeitenden Projektgruppe im Forum Netztechnik/Netzbetrieb, kurz FNN, im VDE (unter Beteiligung aller betroffenen Fachkreise) ist es, „durch standardisierte technische Anforderungen dezentrale Stromerzeugungsanlagen besser ins Stromnetz zu integrieren“, also mit netzstützenden Funktionen einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten und bei weiter zunehmenden Einspeisungen ins Niederspannungsnetz für Stabilität zu sorgen.
Seit 1. August 2011 gilt die Anwendungsregel; Übergangsfristen sollen den betroffenen Akteuren die Einführung und Umsetzung erleichtern. Für Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz ist die Anwendungsregel seit 1. Januar 2012 verbindlich. Für weitere dezentrale Erzeugungsanlagen, wie Blockheizkraftwerke und Biogas- oder Windenergieanlagen, ist der 1. Juli 2012 verbindliches Datum. Die VDE-AR-N 4105 soll fester Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen (TAB) eines Netzbetreibers werden, damit soll ein verlässlicher Standard Planungs- und Handlungssicherheit geben. Sie betrifft Hersteller, Planer und Errichter sowie Elektroinstallateure gleichermaßen. Sie verändert die Ausführung der Schutzmaßnahmen, Einstellungen an Schutz- und Überwachungseinrichtungen sowie die allgemeinen Anschlussbedingungen.

Um die Netzstabilität der schnell wachsenden Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen in Deutschland weiterhin sichern zu können, gilt es, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. In der Anwendungsregel sind diese Maßnahmen beschrieben: Unter anderem müssen Erzeugeranlagen bei unzulässigen Spannungs- oder Frequenzabweichungen des Niederspannungsnetzes abgeschaltet werden. Die VDE-AR-N 4105 empfiehlt dazu die Verwendung eines Kuppelschalters in Form von zwei in Reihe geschalteten elektrischen Schalteinrichtungen, die von einem Relais, welches die Netzfrequenz und Netzspannung überwacht, angesteuert werden. Sollten die in der Anwendungsregel zulässigen Werte überschritten werden, wird die Erzeugungsanlage automatisch vom Netz getrennt. Ist die Netzspannung oder Netzfrequenz wieder im zulässigen Bereich, wird die Anlage automatisch wieder eingeschaltet.
Gemäß Anwendungsregel gilt: Die Abschaltung muss einfehlersicher erfolgen. Bei Anlagen >30 kVA ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gefordert. Dieser wird am Zählerplatz realisiert. Bei Anlagen <30 kVA reicht der in die Wechselrichter integrierte NA-Schutz aus.

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