Abbild einer Maschine

Bild 1: (Quelle: Maschinenfabrik Reinhausen)

Das Gelingen der Energiewende erfordert die massive Integration erneuerbarer Energien. Damit geht auch ein Paradigmenwechsel in der Netzinfrastruktur einher, da regenerative Energiequellen ein stark volatiles Einspeiseprofil aufweisen und häufig in die Mittel- und Niederspannungsnetze einspeisen. Für letztere ist gemäß der DIN EN 60038 (VDE 0175-1) ein Spannungsband von ±10 % um die Nennspannung einzuhalten, das aufgrund fehlender Regeleinrichtungen in den Ortsnetzstationen zwischen dem Mittel- und dem Niederspannungsnetz aufgeteilt werden muss. Von den genannten ±10 % stehen laut aktueller FNN-Richtlinie 3 % im Niederspannungs- und 2 % im Mittelspannungsnetz für die Einspeisung zur Verfügung. Die verbleiben­den 15 % sind für den Spannungsabfall sowie für Toleranzen vorgesehen. Eine Anhebung der Spannung um die maximal zulässigen 2 % bzw. 3 % wird schon bei relativ geringen Einspeiseleistungen erreicht und würde de facto den Ausbau von erneuerbaren Energien massiv einschränken. Da die Verteilnetzbetreiber jedoch gesetzlich verpflichtet sind, einerseits dezentrale Erzeugungsanlagen unverzüglich an ihr Netz anzuschließen und andererseits nach wie vor eine zuverlässige Versorgungsspannung sicherzustellen, sind sie heute fortwährend zu kapitalintensiven Netzausbaumaßnahmen ­gezwungen.

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