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(Quelle: Dehn)

Die Produktnorm für Überspannungsschutzeinrichtungen DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11) regelt die Prozeduren, denen ein Überspannungsschutzgerät bei der normkonformen Prüfung unterzogen werden muss. So sind die Funkenstrecken in den Typ-1-Ableitern sowie die Varistoren in den Typ-2-Ableitern, bei der Prüfungen zur Kurzschlussfestigkeit, durch Kupferdummies zu ersetzen. Die Prüfung gilt als bestanden wenn:

  • der Netzkurzschlussstrom durch eine Abtrennvorrichtung (intern/extern) unterbrochen wurde,
  • dabei keine gefährliche Wirkung (zum Beispiel Flammenbildung) entstanden ist und
  • kein spannungsführendes Teil am Prüfling nach dem Test berührbar ist.
    Um diese Kriterien zu erfüllen, weisen die Hersteller in den Datenblättern maximale Vorsicherungswerte aus. Beispielsweise steht in der Einbauanleitung eines Kombiableiters (Bild 1), dass die Vorsicherung nicht größer als 315 A gL/gG sein darf.

 

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