27.07.2011
Regel zur Integration dezentraler Erzeugung ins Stromnetz
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE veröffentlicht am 1. August 2011 eine neue VDE-Anwendungsregel zu technischen Anforderungen an den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die vom VDE erstellte Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 umfasst zahlreiche inhaltliche Änderungen und Neuerungen mit dem Ziel, dezentrale Stromerzeugungsanlagen besser in das Stromnetz zu integrieren. Das betrifft insbesondere die rasch ansteigende Erzeugung von Elektrizität mit Photovoltaik.
Die installierte Photovoltaik-Leistung hat mittlerweile bundesweit etwa 18 GW erreicht, wovon rund 80 % in das Niederspannungsnetz einspeisen. Dieser hohe Anteil an installierter Leistung besitzt mittlerweile erhebliche netz- und systemtechnische Relevanz.
Die Anwendungsregel
Die VDE-AR-N 4105 wurde gemeinschaftlich durch Experten von Netzbetreibern, Industrie, Elektrohandwerk, Prüf- und Zertifizierungsinstituten, Behörden und Forschungsinstituten erarbeitet. Sie soll Bestandteil der technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber werden. Sowohl Hersteller, Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber erhalten durch den neu geschaffenen Standard die nötige Planungs- und Handlungssicherheit. Mit der VDE-Anwendungsregel werden die netztechnischen Anforderungen, die beim Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind, weiterentwickelt. So werden aktuell bestehende technische Herausforderungen berücksichtigt und eine weiterhin hohe Versorgungsqualität in Deutschland sichergestellt.
Inkrafttreten
Anwendungsbeginn der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 ist der 1. August 2011. Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb.
Daneben darf die VDEW-/VDN-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (Ausgabe 2001/2006) für Photovoltaikanlagen noch bis zum 01.01.2012 und für alle anderen Erzeugungsanlagen noch bis zum 01.07.2012 angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Anschlussnehmer.
Zur Verbesserung der Netzstabilität ist es zulässig, einzelne oder alle der in Abschnitt 5.7 beschriebenen Anforderungen – auch unabhängig von der Umsetzung der restlichen Anforderungen dieser VDE-Anwendungsregel – vorab anzuwenden. Die Entscheidung hierüber trifft der Hersteller. Diese Abweichung ist vom Hersteller zu dokumentieren.
Für bestehende Erzeugungseinheiten gilt Bestandsschutz.
Anforderung an Erzeugungsanlagen
“Eine wesentliche Veränderung betrifft die Anforderung an Erzeugungsanlagen hinsichtlich der Beteiligung an der so genannten statischen Spannungshaltung, also der Einhaltung der Netz- bzw. Spannungsqualität. Dadurch sind mehr erneuerbare Energien in das Stromnetz integrierbar”, erklärt Dipl.-Ing. Heike Kerber, Geschäftsführerin des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN). Entsprechend der politischen Rahmenbedingungen wird die Einspeisung von erneuerbaren Energien weiter zunehmen. “Das Netz nimmt dabei eine Schlüsselstellung ein”, so H. Kerber weiter.
“Mit unseren interdisziplinären Arbeitsgruppen analysieren wir derzeit weiteren Handlungsbedarf und technische Anpassungsnotwendigkeiten sowohl für die Dezentralen Erzeuger als auch für die Netztechnik. Die Herausforderungen, einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten sind gewaltig – kein anderer Staat steht vor derart immensen Umwälzungen seines Stromversorgungssystems”, so Ludger Meier, Vorsitzender des Vorstands VDE|FNN. Der VDE als unabhängiger technisch-wissenschaftlicher Verband will damit auch zukünftig seinen Beitrag bei der Erhaltung eines weiterhin sicheren und zuverlässigen Stromnetzbetriebs im Rahmen der Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung leisten.










