Abbild Leiterplattenklemme

Bild 1: Leiterplattenklemme (Quelle: WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG)

Wago hat damit eine einstweilige Verfügung erwirkt, deren Vollziehung es Molex seit dem 24. Juni 2019 verbietet, ihre „Lite-Trap“-Leiterplattenklemmen in der Bundesrepublik Deutschland zu besitzen, anzubieten, einzuführen oder zu gebrauchen. Auf den ersten Blick ein Rechtsstreit zwischen zwei Unternehmen. Doch diese Entscheidung kann auch Auswirkungen auf sämtliche Vertriebsstufen haben und somit einen gewissen Dominoeffekt in sich bergen. Welchen? Das Beispiel Wago gegen Molex gibt einen Eindruck davon. Vor allem aber sensibilisiert es die Industrie einmal mehr, wie wichtig transparente Produktions- und Lieferketten sind, um sich in den jeweiligen Absatzmärkten rechtskonform zu verhalten. So lassen sich auch etwaige, damit verbundene wirtschaftliche Nachteile für das eigene Unternehmen vermeiden. Denn auch wenn Molex die Möglichkeit hat, Berufung gegen das Urteil einzulegen – die Unsicherheiten auf Seiten der Lieferanten und Abnehmer bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleiben erst einmal bestehen.
Was bedeutet das Urteil für Leuchtenhersteller, Zulieferer und Händler?

Die einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Bardehle Pagenberg für Wago durchgesetzt hat, ist zwar nur gegen die Molex Deutschland GmbH erwirkt worden. Die damit verbundenen Konsequenzen können jedoch weitreichender sein, da sämtliche Lieferanten und Abnehmer der „Lite-Trap“-Leiterplattenklemmen davon ausgehen müssen, dass sie patentverletzende Produkte vertreiben und möglicherweise von Wago gerichtlich in Anspruch genommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es in einer immer internationaler und arbeitsteiliger werdenden Welt nur noch selten vorkommt, dass komplette Produkte von A bis Z von einem Unternehmen an nur einem Standort gefertigt und auch nur dort vertrieben werden.

Daher liegt der Teufel bei Patentrechtsrechtsverletzungen wie dieser häufig im Detail. Die folgenden drei Szenarien am Beispiel der Molex „Lite-Trap“-Leiterplattenklemme können Händlern, Leuchtenherstellern und deren Zulieferer die Sachlage verdeutlichen und ihnen Sicherheit geben, um von vornherein etwaige wirtschaftliche Nachteile – unter Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen – des Landgerichts München I zu vermeiden.

  1. Sämtliche in Deutschland produzierten Produkte, in denen die Molex „Lite-Trap“-Leiterplattenklemmen vorkommt, verletzen den deutschen Teil des Wago-Patents EP 3 159 974 B1, so dass Wago gegen deren Herstellung, Vertrieb, Export etc. ohne Weiteres gerichtlich vorgehen könnte.
  2. Die Fertigung von kleinsten Produktteilen oder Komponenten mit der Molex Lite Trap wie Platinen oder ganze LED-Module außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzen den deutschen Teil des Wago-Patents EP 3 159 974 B1 nicht. Jedoch stellt der Import jeglicher Waren aus dem Ausland nach Deutschland, die die Molex- Lite-Trap“-Leiterplattenklemmen enthalten, eine Verletzung des deutschen Teils des Wago-Patents EP 3 159 974 B1 dar.
  3. Richtig verzwickt wird es für Leuchtenhersteller und Zulieferer, wenn Komponenten wie LED-Module, die die Molex „Lite-Trap“-Leiterplattenklemmen enthalten, zwar außerhalb vom Deutschland beispielsweise in Leuchten eingebaut, die fertigen Leuchten dann jedoch nach Deutschland vertrieben und dort verkauft werden. Denn auch dies würde eine Verletzung des deutschen Teils des Wago-Patents EP 3 159 974 B1 bedeuten – selbst wenn die verbaute Klemme bereits für den weiterverarbeitenden Abnehmer in der Fertigung im Ausland nicht mehr sichtbar ist.

Elektrische SMD-Anschlussklemmen der Serie 2060 von Wago werden vielfach zum schnellen und werkzeuglosen Anschluss von LED-Leuchteinheiten an elektrische Leitungen verwendet. Die Anschlussklemme ist sowohl für starre als auch für feindrähtige Anschlussleitungen geeignet, da durch ein Drücken auf einen Lösehebel am Gehäuse die Klemmstelle innerhalb der Anschlussklemme geöffnet werden kann. Genauso kann durch ein Öffnen der Klemmstelle die Anschlussleitung kraftfrei aus der Anschlussklemme herausgezogen werden. Das interne Design des metallischen Kontaktrahmens und des Kunststoffgehäuses der Anschlussklemme bildet dabei einen trichterförmigen Leitereinführungsbereich, der dazu beiträgt, insbesondere bei feindrähtigen Anschlussleitungen eine sichere und fehlerfreie Kontaktierung herzustellen. Zudem können Leiterplattenoberflächen mit Anschlussklemmen der Serie 2060 automatisiert über „Pick-and-place“-Anlagen bestückt und mittels SMD-Löttechnik verarbeitet werden.

ETZ Redaktion

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